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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. ALLGEMEINES:

Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingung gelten für alle Kauf-, Tausch- und ähnliche Verträge die mit den Abnehmern (Käufern) unserer Waren abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nur. Soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen. Unser Schweigen auf abweichende Bedingungen des Käufers gilt als Ablehnung.

II. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS:

1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigen Inhalt fristbleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr.

2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechung als Auftragsbestätigung, Telegraphische oder telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.

3. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern im Katalog, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung ohne vorzunehmen.

III. LIEFERUNG:

1. Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

2. Wir sind bemüht angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich ausgezeichnet werden. Im Falle der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den Voraussetzungen des § 326 BGB des Recht, vom Vertrag zurückzutreten; ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.


3. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages infrage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, berechtigen und, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch denn, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

IV. VERSAND UND VERPACKUNG:

1. Der Versand der Waren erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn wir die Waren mit eigenen Fahrzeugen zustellen: in diesem Falle sind wir berechtigt, Zufuhrkosten bis zu Höhe der Gebühren, die bei der Wahl einer anderen Versandart entstehen würden, zu berechnen. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Waren auf den Käufer über.

2. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für billigsten Versand.

3. Im Interesse des Käufers ist folgendes zu beachten:
Sendungen, die bei Ankunft die geringsten Spuren einer Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei der Bahn oder Post zu beantragen. Bis dahin muss die Sendung unausgepackt bleiben. Bei Lastwagentransporten ist der entsprechende Spediteur, Fuhrunternehmer usw. zur Schadenfeststellung zu veranlassen.

4. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Papierverpackung wird nicht zurückgenommen. Kisten werden bei frachtfreier Rücksendung, sofern sie in gutem Zustand hier eintreffen, mit zwei Dritteln des berechneten Wertes gutgeschrieben.

V. PREISE:

1. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in EURO, sofern bei Auslandsaufträgen keine anders laufende Vereinbarung getroffen worden ist. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist; diese wird zusätzlich berechnet.

2. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers bleiben vorbehalten. Bei Preis- oder Währungsänderungen werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Anrechnung gebracht. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen als auch auf den Lieferscheinen bleiben dem Verkäufer vorbehalten.

VI. BEANSTANDUNG UND GEWÄHRLEISTUNG:

1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.

2. Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik; Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsabschluss allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

3. Die Gewährfrist beginnt 6 Monate ab Gefahrübergang. Sie erstreckt sich jedoch höchstens auf eine Gesamtfahrleistung von 10.000 km des Kraftfahrzeuges, in das die gelieferten Teile eingebaut worden sind. Für die in der Gewährfrist ausgefallene Teile ist unser Garantieantrag vollständig auszufüllen. Die Gewährleistung geht dahin, dass wir nach unserer Wahl entweder die gelieferten Teile zurücknehmen oder neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleitung umfasst nicht den Ersatz von Nebenaufwendungen, wie Ein- und Ausbaukosten, Transport und Folgekosten etc.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Soweit für bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen der Hersteller bestehen, sind wir berechtigt, diese Bedingungen anzuwenden, auch wenn diese dem Käufer nicht bekannt sind. Auf Anforderung werden wir sie dem Käufer zur Verfügung stellen.

4. Mängelanspruche sind ausgeschlossen, wenn sich die beanstandeten Teile nicht mehr am Bestimmungsort befinden und Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen erkennbarer Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich geltend gemacht worden sind.

5. Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden. Mitgelieferte pack- und Kontrollzettel sind beizufügen. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, so liefern wir die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an.

6. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.


VII. EIGENTUMSVORBEHALT:

1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Wechsel und Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung unserer Ansprüche.

2. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehendem Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.

3. Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be. Oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für uns. Die Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörigen waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu.

VIII. ZAHLUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsdingungen. Skonto kann nur auf Rechnungsbeträge über 100 DM gewährt werden. Nicht skontierfähig sind Beträge, die durch Verrechnung mit Gutschriften ausgeglichen werden. Reparaturrechnungen sind rein netto ohne jeden Abzug zahlbar.

2. Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor, es sei denn, dass uns befriedigende Referenzen mit der Bestellung übermittelt werden. Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen Forderungen sämtlichst beglichen sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweiligen Lombardsatzes der Bundesbank zuzüglich 2% in Rechnung zu stellen.


3. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Scheckzahlungen gelten erst nach deren Gutschrift als bewirkt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und unter dem Vorbehalt der Diskontierung zahlungshalber angenommen. Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Käufers. Falls die Wechsel in unserem Depot verbleiben, sind wir berechtigt, die Diskontspesen der Privatbanken zu berechnen.

4. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers nach Auftragserteilung, oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte heraus, dass der Kreditwürdigkeit des Käufers Bedenken begegnen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen, ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Ziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Unsere Außendienstmitarbeiter (Vertreter) sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.

6. Nimmt der Käufer die Ware nicht an oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, unter Befreiung von unserer Lieferverpflichtung eine Entschädigung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu verlangen.

IX. HAFTUNG, EINREDEBESCHRÄNKUNGEN, ABHOLUNGSANSPRUCH:

1. Soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsabschluß ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

2. Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandlung und Minderung nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass wir diese Ansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind.

3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Eigentums- Vorbehaltsware herauszuverlangen und durch Beauftragt abholen zu lassen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt.


X. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz im Ausland hat.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferung ins das Ausland.

3. Für Zugang von schriftlichen Erklärungen, insbesondere Auftragsbestätigungen an den Käufer, genügt der Nachweis, dass diese durch Einschreibebriefe an die uns zuletzt bekann gegebene Anschrift abgesandt worden sind.

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung am besten gerecht wird.

2. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.


 

 

 

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